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Unterricht
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Mögliche Führerscheinklassen
Wir bieten Ausbildungen in folgenden Klassen an:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln
- Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Hubraum bis 15 cm³
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Hubraum bis 50 cm³
- Leistung bis 4 kW (bei Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Hubraum bis 50 cm³
- Leistung bis 4 kW (bei Elektromotor oder Verbrennungsmotor)
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen (mit Elektroantrieb ohne Batterien)
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 125 cm³
- Leistung bis 11 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht maximal 0,1kw pro Kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Hubraum ab 50 cm³
- Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 50 cm³
- oder mehr als 45 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge
- Zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t
- Beförderung von max. 8 Personen + Fahrer
- Auch mit Anhänger bis 750 kg darf 750 kg überschreiten, wenn das Gesamtgewicht unter 3,5 t liegt
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim begleiteten Fahren oder bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder bei vergleichbarem Beruf
Eingeschlossen: AM, L
Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
- (Sattel-)anhänger zwischen 750 kg und 3,5 t
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim begleiteten Fahren oder bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder bei vergleichbarem Beruf
Eingeschlossen: AM, L
Zugfahrzeug der Klasse L
- Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- mit anhänger Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
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